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StB Stefan Lami als Referent auf dem Steuerberatertag 2013.

Leben ohne Vergütungsverordnung (Update 20. Mai 2015)

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Während sich Anwälte nach dem Angriff der EU auf die StB-Vergütungsverordnung fragen „Wann sind wir dran?“ und Wirtschaftsprüfer seufzen „Ich wünschte, die WP-Gebührenordnung würde angegriffen, denn das hieße, das wir wenigstens eine hätten“, schildert Steuerberater Stefan Lami, welche Auswirkungen der Übergang von mit zu ohne Gebührenordnung in Österreich hatte.[/vc_column_text][vc_column_text]Die europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Vergütungsverordnung für die Steuerberater zu rechtfertigen und droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren, berichten Joachim Jahn und Manfred Schäfers in der FAZ. DStV-Präsident Harald Elster warnt vor „massive Verwerfungen“, sollte die Vergütungsverordnung kippen.

Steuerberater Stefan Lami berät Kollegen in vielen Aspekten der Kanzleiführung – auch zum Thema Honorar. Er schreibt Bücher darüber und referiert zu diesen Themen für mehrere Berufsorganisationen. Während eines Stopps am Frankfurter Flughafen nahm er sich Zeit für ein Telefonat mit steuerkoepfe.de.[/vc_column_text][vc_column_text]Wie kam es denn zur Abschaffung der Gebührenordnung in Österreich?

Stefan Lami: Die Abschaffung der Autonomen Honorarrichtlinien der Kammer der Wirtschaftstreuhänder war ein gutes Stück weit „vorauseilender Gehorsam“ gegenüber der EU. Die Unvereinbarkeit der Honorarrichtlinien mit EU-Recht war ja nichts Neues und absehbar. Die Richtlinien wurden dann ersetzt durch Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe, eine wenige Seiten dünnes Schreiben mit Empfehlungscharakter und ohne Gesetzeskraft. Und diese Grundsätze wurden dann 2007 abgeschafft, weil Steuerberater ihre Honorare vereinbaren können, übrigens wie alle anderen Unternehmen auch.

Und dann ist in Österreich endgültig die Welt untergegangen?

Stefan Lami: Nein, überhaupt nicht. Wir haben im Vergleich zu Deutschland ja einen sehr  liberalisierten Markt. In Österreich dürfen auch Buchhalter vieles, was in Deutschland unter die Vorbehaltsausgaben fällt. Der Berufsstand der Steuerberater grenzt sich daher sehr klar gegenüber den selbstständigen Buchhalter ab und argumentiert: Wir können Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnabrehnungen etc. einfach besser.

Die Selbstverwaltung des Berufsstands wurde damit übrigens ja nicht abgeschafft. Der Berufsstand regelt Prüfung, Zulassung, vertritt die Interessen in der politischen Willensbildung und ahndet Verfehlungen gegen das Berufsrecht. Nur die Honorarfragen wurden herausgelöst.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row section_type=“fullwidth“][vc_column][grve_quote]„Was die Honorarhöhe angeht: Da hat die Abschaffung keinerlei Auswirkung gezeigt.“[/grve_quote][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Was die Honorarhöhe angeht: Da hat die Abschaffung so gut wie keinerlei Auswirkung gezeigt. Sie ist am Markt und an den Mandanten spurlos vorbei gegangen.

Allerdings, die österreichischen Steuerberater haben immer schon etwas anders abgerechnet. Es fängt damit an, dass wir ein „Honorar“ in Rechnung stellen und keine „Gebühren bzw. Vergütungen nehmen“. Es gibt im Unterschied zu Deutschland auch keine Rechnungspositionen wie 20 Euro als pauschalen Auslagenersatz oder andere für den Mandanten nicht nachvollziehbare Honorarbestandteile. [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]In Deutschland haben die Berater immer stark die Gebühren-, beziehungsweise die Vergütungsordnung genutzt und sich auf deren Gesetzescharakter verlassen. Das Ergebnis: Die wenigsten Berater haben ein Gespür entwickelt, was ihre Dienstleistung kosten kann. Den Rechnungen schwang immer die Drohung mit: Beschwer dich nicht, wir könnten auch noch höher abrechnen. [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row section_type=“fullwidth“][vc_column][grve_quote]„Die deutsche Abrechnungspraxis ist aus Mandantensicht systematisch unverständlich.“[/grve_quote][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Jahre und Jahrzehnte wurde die Preisgestaltung an das Gesetz delegiert und kein Gedanke an Preisgestaltung verschwendet. Aber ein normaler Mensch versteht es nicht, wenn fünfundzwanzig Zehntel abgerechnet werden. Die deutsche Abrechnungspraxis ist aus Mandantensicht systematisch unverständlich.

Honorar ist ein großes Thema Ihrer Beratung der Berater. Was liegt denn da im Argen?

Stefan Lami: Zwei Punkte. Erstens: Der Mehrheit der Berater fehlt es an Selbstbewusstsein, um ihre Leistungen verständlich und nachvollziehbar zu kommunizieren. Stattdessen gibt es geradezu einen Rechtfertigungsreflex, man beruft sich viel aufs Gesetz und vermeidet möglichst Konflikte mit den langjährigen Mandanten. Viele Berater haben es nie gelernt, über das Honorar zu reden.

Daher wäre – zweitens – viel gewonnen, wenn man zwischen abrechnungsorientierten und wissensorientierten Leistungen unterscheidet und sie nach unterschiedlichen Modellen bepreist. Abrechnungsorientierte Leistungen wie FiBu, Lohn und Jahresabschluss kann man in Bündel formen und staffeln, sodass klare Wahlmöglichkeiten geschaffen werden: z.B. kleines, mittleres und großes Leistungsbündel, sowohl beim Preis wie der Leistung. Bei wissensbasierten Leistungen wie Gestaltung oder Umwandlung funktioniert das nicht. Es gibt keine „Mini-Midi-Maxi-Umwandlung“. Dafür gibt es aber rund als zehn verschiedene Honorarnethoden , nach denen man solche wissensorientierten Leistungen bepreisen und abrechnen kann. Das Ziel lautet immer Nachvollziehbarkeit und Transparenz.

Es ist offen, ob und wann die Vergütungsverordnung fällt. Worauf sollten sich Steuerberater denn einstellen?[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row section_type=“fullwidth“][vc_column][grve_quote]„Gerade in kleineren Kanzleien wird oft noch ineffizient gearbeitet. Noch bezahlt das der Mandant. Noch.“[/grve_quote][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Stefan Lami: De facto regelt auch jetzt schon der Markt den Preis. Deshalb gibt es ja auch Angebote wie steuerberaten.de oder felix1.de. Die Vergütungsverordnung tritt hier in den Hintergrund. Und was ich auch sagen muss: Bislang zahlt der Markt Ineffizienz. Gerade in kleineren Kanzleien wird oft noch ineffizient gearbeitet. Noch bezahlt das der Mandant. Noch.

Die Abschaffung der Honorar-Regelungen hat in Österreich übrigens auch dazu geführt, dass weniger Honorar-Streitigkeiten vor dem Schlichtungsausschuss der Kammer landeten und daher auch der  Schlichtungsausschuss abgeschafft wurde. Und das ist ja nicht das Schlechteste, oder?

Foto oben: Stefan Lami referiert auf dem Steuerberatertag 2013 in Berlin

Update 20. Mai 2015:

Bei der ursprünglichen Version dieses Artikels ist mir ein Fehler unterlaufen. Ich hatte das Transkript des Gesprächs online gestellt und nicht die Version mit den Korrekturen von Stefan Lami. Mein Fehler. Entschuldigung! Vielen Dank an Stefan Lami für die souveräne Reaktion auf meinen Patzer! [/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row footer_feature=“yes“][vc_column][grve_message_box bg_color=“blue“ bg_hover_color=“blue“ remove_close=“yes“]Über Stefan Lami:

  1. Mag. Stefan Lami – Steuerberatung – Unternehmensberatung
  2. Stefan Lami | XING
  3. Sein aktuelles Buch zum Thema Honrargestaltung: 101 Fragen zur mandantenorientierten Honorargestaltung

Auf seiner Internetseite gibt Stefan Lami viele Denkanstöße, nicht nur zum Thema Honorar. Stöbern lohnt! Hier ein paar Beispiele: