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Kanzleifunk 33

Nachfragen zu StB Rüdiger Stahls Qualitätsoffensive

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Kann das sein? StB Rüdiger Stahl hat seit Februar die meisten 2016er Abschlüsse fertig. Er berichtete darüber in Kanzleifunk 33. Uns erreichten dazu einige Hörerfragen. Die Antworten Rüdiger Stahls sind kurz Thema im kommenden Kanzleifunk (Freitag!) und hier mit etwas mehr Details: [/vc_column_text][vc_column_text]Eines vorweg: Ich habe die Antworten telefonisch eingeholt und unten stichwortartig zusammengefasst. Sollte sich darin eine falsche Aussage finden, ist das wohl eher meiner Wiedergabe, als der Antwort von Rüdiger Stahl (Kanzlei-Homepage) zuzurechnen.

Frage 1: Wird auf Basis der (abschlussnahen) Buchhaltung einfach die Übergabe in die Steuerprogramme gemacht und das ganze dem Mandant ausgeliefert? Falls ja, würden da wohl einige Mandanten den Schock ihres Lebens bekommen – sei es, weil noch Fehler in der Buchhaltung sind (Umsatzsteuer-Direktbuchungen z.B.), sei es, weil sich viele mit IABs und Sonderafa vor der Steuer-Nachzahlung retten…

Rüdiger Stahl: Ja, das machen wir so mit Gewerbe und Umsatzsteuer. IAB und SoAfa kann man auch direkt buchen, wenn man den Mandanten im Dezember danach fragt. Ansonsten ist unsere Devise, dass wir Steuern möglichst immer sofort senken und nicht über Jahre verteilt.

Frage 2: Im Januar kommen oftmals noch Rechnungen für den Dezember – ich kann mir kaum vorstellen, wie man bereits im Januar mit der (aussagekräftigen) Bilanz/EÜR 2016 anfangen kann? Oder z.B. Thema Berufsgenossenschaft: Die Bescheide kommen kaum vor März, Bau-BG erst im Mai. Macht es nicht mehr Arbeit, eine Rückstellung manuell auszurechnen, als den Bescheid abzuwarten? Oder werden solche „Kleinigkeiten“ vernachlässigt?

RS: Nachzügler können sein, ja. Betrifft nur Bilanzierer. BG: einfach im Vorjahr gucken und anhand der Löhne ggfs. rauf oder runterrechnen. Doppelte Belegschaft im Vergleich zum Vorjahr -> doppelter BG-Beitrag. Halbe Belegschaft -> halber BG-Beitrag. Rückstellungen müssen nicht auf den Cent genau den Betrag treffen, die Bilanz bleibt auch mit einer grob geschätzten Rückstellung steuerlich und handelsrechtlich korrekt. „Es kann doch nicht sein, dass wir wegen einer popeligen BG-Meldung den JA warten lassen.“

Frage 3: Wie wird dem Mandant eine 2000-Euro-Rechnung verkauft, wenn der Abschluss innerhalb weniger Tage fertig ist? (oder wurden alle Mandanten auf Pauschale umgestellt?)

RS:

  • „Ich hab es einfach gemacht“
  • früher abgerechnet auf Basis von Buchungszeile und StBVV
  • dann intern gerechnet: was müsste Mandant bezahlen, wenn wir auf Pauschale umstellen? Zusätzlich zehn Prozent draufgeschlagen
  • per Rundschreiben den Mandanten ihren neuen Preis mitgeteilt. Nicht gefragt, sondern einfach mitgeteilt! „Das ist Ihr Preis“
  • Rundschreiben zwei Monate später wiederholt
  • enthalten sind alle Tätigkeiten rund um Buchhaltung, UStVA, priv. und betriebliche Steuererklärungen, JA
  • nicht enthalten: Lohn
  • Der JA kommt einfach per Post und mit Anschreiben – ohne weitere Rechnung, da ja bereits in Pauschale enthalten
  • von den c. 70 betroffenen Mandanten haben drei Mandanten Rückfragen gehabt. Einer hat das Angebot wegen einer anstehenden Umstrukturierung abgelehnt. Der Rest hat akzeptiert.

Frage 4: Thema Selbstbucher – sind auch die in der „bis Februar sind alle Abschlüsse fertig“-Aussage dabei? Hier benötigt man zum Abstimmen ja doch etwas länger….

RS: Selbstbucher sind von der schnellen Erstellung ausgeklammert. Ansonsten: IAB ist immer eine Planung/Schätzung. Und wenn der Mandant darauf besteht, dass IAB abgewartet wird. OK. Aber den Rest machen wir schon fertig. JA in Schublade bis fehlende Info da ist. Fertig. Ist genauso bei Mandanten, die wegen einer zu erwartenden Nachzahlung erst spät abgeben möchten – wir machen es trotzdem vorab fertig und legen es mit Aktennotiz auf Wiedervorlage. Kanzleikrankheit: weil ein Detail fehlt, gar nicht erst anfangen.

Frage 5: Kann man die Steuererklärung bzw. Bilanz (wg. Gewerbesteuerrückstellung) wirklich gut erstellen, wenn man das Folgejahr noch nicht kennt? (IAB, Sonderafa, Rückstellung für unterlassene Instandhaltung). Es gibt ja doch öfters Sonderfälle mit besonders stark schwankendem Gewinn, Elterngeldbezug (besonders hohes Einkommen im Vorjahr benötigt), Tod im Folgejahr (SoAfa noch im alten Jahr bei höherem Steuersatz…) etc.

RS: Im Vorjahr gucken oder Mandanten fragen. Die meisten Mandanten wissen sehr genau, was noch kommt (Provisionszahlungen usw.)

Frage 6: Was passiert, wenn im Januar/Februar eine Abschlusskraft außer Gefecht ist – sei es durch Krankheit, sei es durch unvorhergesehen Beratungsaufträge (BP, Tod eines Mandanten, …).

RS: Dann wird es natürlich eng. Aber im Grunde ist es genauso, als ob die Kraft im Juli krank wird. Die JA-Ersteller haben nicht mehr so viel Zeit aufzuwenden wie im alten System.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]