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Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Startups e.V., Florian Nöll, auf der 42. Berliner Steuerfachtagung

Startups im Fokus der 42. Berliner Steuerfachtagung

[vc_row footer_feature=“yes“][vc_column][vc_column_text]Alle 20 Stunden werde in Berlin eine Firma gegründet. Mit dieser Aussage begrüßte Verbandspräsident Carsten Butenschön die gut 300 Teilnehmer der 42. Berliner Steuerfachtagung. Der Berlin-Brandenburger Verband hatte die ganze Tagung unter das Thema Beratung von Startups gestellt: Steuerliche Fragen, Unternehmenkultur und Kryptowährungen standen auf dem Programm.

Florian Nöll, der Vorsitzende des Bundesverbands Deutsche Startups e.V. (Foto oben), umriss kurz die Merkmale der Startup-Szene und grenzte sie von traditionellen Firmengründungen ab: Startups entwickelten sich schneller, drehten sich meist um technische Innovationen und sind zu 80 Prozent in der Internetwirtschaft verwurzelt. So sei zwar jedes Startup eine Gründung, aber nicht jede Gründung ein Startup.

Diese Gründer seien zu 80 Prozent Akademiker, in 85 Prozent der Fälle männlich und um die 30 Jahre alt. Die bisherige Drittellung – zu gleichen Teilen Mint-Absolventen, VWLer, BWLer – verschiebe sich inzwischen zu leicht zugunsten der Mint-Absolventen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik).

Von den 6000 Startups in Deutschland seien gut ein Drittel in Berlin angesiedelt. Und viele davon beschäftigen Ausländer: In Berlin sind inzwischen die Hälfte der Mitarbeiter internationaler Herkunft. Es sei Aufgabe der Politik, mit einem Einwanderungsgesetz den klügsten Köpfen des Planeten den Weg in deutsche Startups zu ermöglichen.

Die Finanzierung von Startups in Deutschland funktioniere gut – bis zur Schwelle von rund einer Million Euro. In den Sphären darüber seien deutsche Investoren kaum noch anzutreffen. Für ausländische – besonders amerikanische – Investoren lohnten sich ausländische Invests wiederum erst ab gut fünf Millionen. Den Bereich dazwischen nannte Nöll das Tal der Tränen, eine schwierige Situation für deutsche Startups. Mit Folgen:

Denn wenn US-Investoren einsteigen, käme es meist mittelfristig zum „company flip“, da die Investoren wenig Lust auf deutsches Gesellschaftsrecht und andere Regularien hätten. Kapital und Köpfe wanderten ab. Während in San Francisco ein erfolgreicher Exit auf Schlag 100 neue Millionäre produziere, profitierten in Deutschland nur sehr wenige von erfolgreichen Verkäufen.[/vc_column_text][grve_gallery gallery_type=“carousel“ ids=“16161,16162,16163,16164,16165,16158″ hide_image_title=“yes“ items_per_page=“6″ carousel_popup=“yes“][vc_column_text]Nöll benannte einige deutsche Verständigungsschwierigkeiten: Etwa zwischen deutschen Startups und traditionellen Unternehmen. Selbst wenn auf „Business-Ebene“ eine Kooperation gewollt sei, kämen diese wegen „Einkauf-, Compliance und andere Verzögerungsabteilungen“ oft nicht zustande.

Und während deutsche Zeitungen regelmäßig Elon Musk ins Blatt nähmen, wird hierzulande eine Politikerin ausgelacht, weil sie ein deutsches Startup kennt und lobt, das senkrechtstartende Lufttaxis entwickelt. „Die verdienen auch mal eine Titelseite.“

Humor bewies Benjamin Kirschbaum von der Kanzlei Winheller. Ein junger Anwalt mit glatten, schulterlangen Haaren: „Ich vertrete hier meine ursprünglich angekündigte Kollegin – auch wenn man in den hinteren Reihen den Unterschied wahrscheinlich gar nicht sieht.“ Sein Thema: die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen. Sein Vortrag war leicht verständlich in den Grundlagen zur Blockchain und die steuerliche Lösungsansätze präsentierte er pragmatisch.

StB Prof. Rolf R. Radeisen beschäftigte sich mit mit dem Umsatzsteuerrecht und StB/WP Dipl. Kfm. Thomas Kühn mit ertragssteuerlichen Fragen der Beratung von Startups.

DStV-Präsident Harald Elster zeigte die europäische Großwetterlage für den Berufsstand auf. „Es ziehen dunkle Wolken auf.“ Stichworte: Entwürfe zur Anzeigepflicht von EU-Kommission und OECD, Dienstleistungskarte.

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