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StB Peter Meier, Verband berufsmäßiger Betreuer e.V. (Foto: privat)

Kümmern bis zuletzt – StB Peter Meier & sein Verband berufsmäßig Bevollmächtigter

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Das Vertrauen der Mandanten reicht oft bis zum Lebensende. Auf die Berater kommen dann anspruchsvolle Aufgaben zu. Darauf möchte StB Peter Meier seine Kollegen vorbereiten. Mit seinem Verband berufsmäßig Bevollmächtigter und einer eigenen Fortbildungsakademie möchte er dieses Beratungsfeld professionalisieren.[/vc_column_text][vc_column_text]Welche Situation Ihrer Mandanten hat dazu geführt, dass Sie sich mit einer professionellen Ausübung von Vollmachten beschäftigt haben?

Folgende Situationen kommen regelmäßig vor:

  • Kinderlose Mandanten suchen einen Kümmerer zu Lebzeiten, weil Sie Angst haben, dass Fremde über ihr Leben und ihr Vermögen bestimmen. Viele wollen gezielt eine gesetzliche Betreuung vermeiden.
  • Eltern in zerstrittenen Familien haben regelmäßig Angst vor einer Betreuung durch die eigenen Kinder. Zudem haben diese Eltern einher gehend Angst vor möglichen Veruntreuungen durch die eigenen Kinder.
  • Durch den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Unternehmers ist der Bestand des Unternehmens gefährdet. (Großes Risiko bei sehr vielen Unternehmen)
  • Als Steuerberater sind wir oft Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um persönliche und/oder finanzielle Angelegenheiten geht.

Beispiel: Ein kinderloses Ehepaar beide über 90 (!) kommt auf Empfehlung zu mir, weil es zu Hause langsam schwierig wird. Der Freundeskreis ist verstorben. Nach einer Beratungsphase bin ich bereit, die Vollmacht zu übernehmen und in den kommenden Jahren die Wünsche nach Möglichkeit zu erfüllen. Nach dem Ableben der Eheleute ist es meine Aufgabe, als Testamentsvollstrecker das Vermögen zu versilbern und den Erlös an die Erben zu übergeben.

Welche Art von Vollmachten und Vorsorgen regeln Sie dabei und welche Qualifikationen müssen Sie dafür mitbringen?

Wir übernehmen für die Mandanten eine General- bzw. Vorsorgevollmacht. Sowohl für alle persönlichen als auch vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Offiziell gibt es dafür keine besondere Qualifikation.

Jeder Bevollmächtigte sollte bestimmte Fähigkeiten mitbringen. Zum Beispiel Belastbarkeit, Verfügbarkeit, Unabhängigkeit und in erster Linie das Vertrauen des Mandanten.

Offizielle Standards oder ein Pflichtenheft gibt es für diese Aufgaben nicht. Und genau das möchten Sie ändern. Was haben Sie da konkret geplant?

Es ist unser Ziel, einheitliche Qualitätsstandards zu setzen. Diese sollen zum einen den Vollmachtgeber schützen, indem der Bevollmächtigte nachvollziehbar handelt und sich dabei an den zuvor besprochenen Wünschen orientiert. Zum anderen soll auch der Bevollmächtigte geschützt sein, indem er rechtlich abgesichert handelt. Transparenz ist das oberste Gebot jeglichen Handelns. Transparenz ist aber nur möglich, wenn entsprechend kommuniziert und dokumentiert wird.

Wie wollen Sie das erreichen?

Mit dem neu gegründeten Verband berufsmäßig Bevollmächtigter e.V. wollen wir Öffentlichkeitsarbeit machen, um diese Dienstleistung einem breiteren Publikum bekannt zu machen. In der Akademie Meier bieten wir geeignete Seminare an, in denen die entscheidenden Qualitätsstandards vermittelt werden.

Unser Lehrangebot konzentriert sich auf die Ausbildung professionell Bevollmächtigter. Neben den rechtlichen Grundlagen vermitteln wir praktische Fähigkeiten und zeigen Qualitätsstandards auf.

Unser 1-Tages Kompaktseminar richtet sich unter anderem speziell an Steuerberater und zeigt auch auf, wie Kanzleimitarbeiter in die Tätigkeit einbezogen werden können.

Wir zeigen den Unterschied auf, zwischen der rechtlichen (gesetzlichen) Betreuung und der Ausübung von Vorsorgevollmachten. Wir verwenden sehr viel Zeit auf die schriftliche Gestaltung des Innenverhältnisses der Vollmacht. Darüber hinaus zeigen wir die rechtlichen Grenzen auf, die ein Bevollmächtigter nicht überschreiten sollte.

Sind das Präsenzseminare oder wie halten Sie die ab?

Wir halten bundesweit Präsenzseminare ab. Mittelgroßen Gesellschaften bieten wir Inhouse-Seminare an. Das Kompaktseminar umfasst 6 Zeitstunden in 4 Einheiten. Zwischenfragen sind jederzeit möglich und erwünscht.

Was kostet der Spaß?

Unsere Teilnehmer investieren einen Betrag von 590 € zzgl. USt einschließlich Arbeitsunterlagen und einer ganztägigen Tagungspauschale.

Schätzen Sie bitte mal das Honorarpotenzial ein. Was kann ich mit dieser Tätigkeit verdienen?

Als Steuerberater sollten wir eine Stundenvergütung mit dem Vollmachtgeber vereinbaren, die sich an den berufsüblichen Stundensätzen orientiert. Erhebliche Synergieeffekte ergeben sich für Bevollmächtigte, die später auch Testamentsvollstrecker sind, denn der vorhandene Nachlass ist vom Umfang her bekannt und die Vergütung des Testamentsvollstreckers berechnet sich zumeist nach einem Prozentsatz des vorhandenen Bruttonachlassvermögens.

Wie wollen Sie die Mandanten darüber informieren, die das ja schließlich beauftragen sollen?

Dies geschieht im persönlichen Gespräch mit dem Mandanten, deren Lebensumstände man meist sehr genau kennt.

Jeder Steuerberater kann beispielsweise durch Mandantenrundschreiben oder Vortragstätigkeiten auf sein erweitertes Leistungsangebot aufmerksam machen. Nicht zuletzt auch über die eigene Homepage.

Des Weiteren gehe ich davon aus, dass zukünftig immer mehr Menschen nach professionellen Bevollmächtigten suchen werden. Hier haben es die Steuerberater in der Hand, als vertrauenswürdige Ansprechpartner erkannt zu werden.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“Kontakt & Info“][vc_column_text]Peter Hinrich Meier, Xing

Fliehmann und Partner Steuerberater und Rechtsanwalt Partnerschaftsgesellschaft mbB Ludowiciring 1 76751 Jockgrim

Tel.: +49 7271 959210

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