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Automatisierter Rechnungseingang in Echtzeit auch ohne elektronische Signatur möglich

Automatisierter Rechnungseingang in Echtzeit auch ohne elektronische Signatur möglich „Kommentar zum Editorial vom April 2009 Rechnungsaustausch: Statt Kraxeln mit der Seilbahn zum Datengipfel“““ Wolfgang Koller „Sie haben ja sooo recht in Ihrem Editiorial vom April 2009! Das größte Rätsel für mich ist die Frage, warum man in Normierungsausschüssen, die sich schon Anfang der Neunziger Jahre (zur Zeit der „“DATEV-Revolution““ durch DATEV-Vertreter) mit EDIFACT beschäftigten, nicht dahin gekommen ist, für kleine und mittelständische Firmen eine Norm zu entwickeln, die es gestatten würde, die Buchhaltung auch im Eingangsrechnungsbereich voll zu automatisieren.“ „Sie haben ja sooo recht! (Editorial vom April 2009 Rechnungsaustausch: Statt Kraxeln mit der Seilbahn zum Datengipfel““) Das größte Rätsel für mich ist die Frage, warum man in Normierungsausschüssen, die sich schon Anfang der Neunziger Jahre (zur Zeit der „“DATEV-Revolution““ durch DATEV-Vertreter) mit EDIFACT beschäftigten, nicht dahin gekommen ist, für kleine und mittelständische Firmen eine Norm zu entwickeln, die es gestatten würde, die Buchhaltung auch im Eingangsrechnungsbereich voll zu automatisieren. Lassen wir mal das Thema Porto beiseite. Selbst wenn ich aus Gründen der nicht vorhandenen elektronischen Signatur von der Papierrechnung nicht abgehen will oder kann, wäre es eine Kleinigkeit, beispielsweise über eine kleine Notiz auf der Rechnung (oder noch besser: automatisiert mit dem Verfahren, mit dem auch die elektronische Briefmarke arbeitet) die Daten dieser Rechnung in die Buchhaltung zu holen. Dabei könnte man mit diesem Verfahren einen automatisierten Datenabruf in Gang setzen, der sowohl die elektronischen Daten der Rechnung vom Rechnungsaussteller oder aus einem Datenpool, dem der Rechnungsaussteller angeschlossen ist, holt – als auch den Zugriff auf die der Rechnung zugrunde liegende Artikelbeschreibung ermöglicht.“““

Man muss dann noch dafür sorgen, dass die elektronisch abgeholte und zu verbuchende Rechnung tatsächlich mit der Papierrechnung sachlich identisch ist. Wenn man eine Scannerlösung zum Abgleich der elektronischen mit der Papier-Rechnung einsetzt, wäre das eine Möglichkeit. Einige andere Möglichkeiten zur Identifikation sind ebenfalls denkbar. – Soweit alles ohne teure elektronische Signatur. Wenn man auf Grund einer Signatur nur noch elektronisch Daten austauschen kann – ganz ohne Papier – umso besser! Aber dieses Verfahren stockt ja aufgrund der gesetzlichen Restriktionen, die nicht von vielen erfüllt werden. Aber auch mit der Signatur sollte man den individuellen Artikelbeschreibungsstandard des Rechnungsausstellers abholen oder mit der Rechnung bekommen können. Was ich aber sagen will ist, dass es heute auch ohne elektronische Signatur möglich wäre, eine automatisierte Buchführung sozusagen ich Echtzeit zu führen. Einschließlich automatisiertem Zahlungsvorschlag, Banküberwachung usw. Unsere DATEV eG. wäre eigentlich in der Lage, ein entsprechendes Verfahren anzubieten. Wenn sie denn aus den Schluppen käme. Man hat den Eindruck, dass dort Beamte sitzen. Würde man diese Gedanken konsequent in die Tat umsetzen wollen, hätten wir dem Mandanten eine tagesaktuelle Buchführung mit vielen weiteren Zusatznutzen anzubieten und damit etwas, was den Mandanten von der elektronischen Datenübernahme überzeugen würde ohne damit gleich eine Senkung des StB-Honorars zu verbinden. Um einen allgemein anzuwendenden Standard zu schaffen, braucht man nicht so sehr viel. Ich halte nichts davon, einen allgemeinen Artikelbeschreibungsstandard als verbindlich einzuführen. Vielmehr könnte man sowohl auf der Seite des Rechnungsausstellers als auch des Rechnungsempfängers durchaus auch eigene Artikelbeschreibungsstandards verwenden, die dann nur einmal gegebenenfalls zu definieren und zuzuordnen sind, wenn man sich nicht an einen bestimmten Standard halten will. An den SKR 03 und 04 als Kontenplan hält sich ja auch fast jeder, obwohl diese von DATEV entworfen wurden und keine Gesetzeskraft haben. Ich bin gespannt, wann wir endlich einmal eine kreative aber brauchbare Lösung bekommen! Automatisierte Buchführung


Dieser Artikel erschien erstmalig am 19.05.2009 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.