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Newsletter Ausgabe 12-2008 vom 22.12.2008

Newsletter Ausgabe 12-2008 vom 22.12.2008

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert und – für die Auftrags-Datenverarbeitung – verschärft. Betroffen davon ist auch das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant. Denn wer als Unternehmer personenbezogene Daten seiner Firma durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen verarbeiten lässt, das in voller Verantwortung und nach abschließenden Weisungen des Auftraggebers handelt, bleibt als Auftraggeber datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung. Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert und – für die Auftrags-Datenverarbeitung – verschärft. Betroffen davon ist auch das Verhältnis zwischen Steuerberater und Mandant. Denn wer als Unternehmer personenbezogene Daten seiner Firma durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen verarbeiten lässt, das in voller Verantwortung und nach abschließenden Weisungen des Auftraggebers handelt, bleibt als Auftraggeber datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. September 2009.

Ausgabe 12-2008


Dieser Artikel erschien erstmalig am 22.12.2009 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.