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„Die Bezeichnung „“Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)““ ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig“

„Die Bezeichnung „“Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV)““ ist als Zusatz zur Berufsbezeichnung unzulässig“ Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.021.2010 – VII R 24/09 –

Der Steuerberater muss nicht nur für seine eigene Kanzlei eine eine GDPdU-Lösung haben, sondern insbesondere seine Mandanten bei ihrer GDPdU-Lösung unterstützen. Die Bandbreite für den Dialog mit seinen Mandanten ist groß und reicht von der einfachen Information bis zur qualifizierten Beratung. Was immer er mit dem Mandanten vereinbart, er sollte es nur auf der Basis eines schriftlichen Auftrages mit genauer Honorarvereinbarung tun. Das Internet bietet für Steuerberaterkanzleien viele neue und kostengünstige Möglichkeiten, um Fachinformationen zu veröffentlichen. Das wichtigste Medium, damit die Informationen von den relevanten Zielgruppen gefunden werden, sind die Suchmaschinen. Über 87% der Internetuser nutzen regelmäßig die Dienste von Google und Co. Nicht nur mit Suchmaschinenoptimierung (kurz SEO = Search Engine Optimization) durch SEO-Spezialisten oder Suchmaschinenmarketing (kurz SEM = Search Engine Marketing) mit Keywords oder Sponsored Links lässt sich die Sichtbarkeit in den Suchmaschinen beeinflussen. Die Online-PR kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um eine gute Position in den Suchergebnissen zu erzielen. Dafür sind vor allem zwei Kriterien entscheidend: 1. Die Erstellung von qualitativ hochwertigen Inhalten und Texten (Content) und 2. die Generierung von Links (Backlinks) durch Veröffentlichung auf anderen Websites.

Der Unterschied der Ansätze zeigt sich in der unterschiedlichen Nähe zum Geldverkehr und im Interesse daran. Die Steuerkanzlei will eine hochwertige Datenqualität der Buchungsbelege, damit weitgehend automatisiert werden kann. Das Angebot von DZ-Bank/ VR und Sparkassen ist darauf gerichtet, Zahlungsroutinen zu erleichtern, Zahlungsvorgänge auch in der Bank zu automatisieren und einen noch tieferen Einblick in das Geschäft des Nutzers zu erhalten. Der Mandant will belastbare betriebswirtschaftliche Auswertungen und er will eine reibungslos funktionierende Unternehmensverwaltung. BFH zu Zusatz zur Berufsbezeichnung


Dieser Artikel erschien erstmalig am 28.04.2010 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.