Bei der Betriebsprüfung 2025 wird einzig zählen, ob wir für die Mandanten in der Vergangenheit eine ordnungsgemäße Buchführung aufgesetzt haben. Der Aufwand dafür liegt nicht in deren Dokumentation, sondern in der Erstellung. Genau dabei entlastet Sie GoBD-direkt.de und eröffnet Ihnen so den Königsweg zur lukrativen Beratung und zukunftsgerichteten Mehrwert für Ihre Mandanten – sagt StB Frank Hahn in diesem Gastbeitrag.
Der Herbst ist vollgepackt mit vielen Aufgaben. Dennoch ist der Zeitpunkt ideal, um die Vorbereitungen für das nächste Wirtschaftsjahr zu beginnen. Wenn man ab dem 1.1.2021 GoBD-konform arbeiten will, gilt es jetzt die Weichen zu stellen. Natürlich haben viele Mandanten gerade existenzielle Sorgen, aber auch diese Zeit wird vorübergehen. Ob man in einer Betriebsprüfung 2025 die mangelhafte Finanzbuchführung 2021 mit Corona-bedingten Versäumnissen wegdiskutieren kann, wissen wir alle nicht, ob man sich darauf verlassen will, muss jeder für sich entscheiden.
Nach meiner Meinung sind wir alle gut beraten, uns intensiv um das Thema formell ordnungsgemäße Buchführung zu kümmern. Sie ist der einzige Schutz, den wir unseren Mandanten für die Betriebsprüfung der Zukunft mitgeben können. Paragraph 158 AO „Beweiskraft der Buchführung“ schützt nur Buchführungen, die den §§140 –148 AO entsprechen (also formell ordnungsgemäß sind). Deshalb sollten wir den Herbst nutzen, um das Wirtschaftsjahr 2021 möglichst gut vorzubereiten.
Vor circa einem Jahr habe ich meinen unten stehenden Aufsatz veröffentlicht, dieser hat nichts an Aktualität verloren und deshalb hänge ich ihn nochmal unverändert an. Ich habe mich natürlich weiterhin intensiv mit dem Thema befasst. Wer mich kennt weiß, dass ich für dieses Thema brenne. Folgendes Problem möchte ich kurz ansprechen: Es treten immer mehr Software-Anbieter am Markt auf, die versprechen, dass man eine VFD mittels 100–1000 Fragen oder schnell und einfach über eine App erstellen kann.
Ich persönlich glaube, dass dabei die tatsächlich im Unternehmen gelebten Prozesse nicht oder nicht ausreichend abgebildet werden. Man beschreibt also nicht die echten Prozesse des Unternehmens, sondern „presst“ das Unternehmen in ein vorgegebenes Schema. Das alles, um Zeit zu sparen und die VFD möglichst effizient zu erstellen.
Spätestens bei der ersten IKS-Kontrolle wird man aber sehen, dass die beschriebenen Prozesse nicht wirklich gelebt werden – dann ist die VFD sozusagen wertlos. Das Ziel mittels vorgefertigte Schemata die Erstellung der VFD wesentlich zu beschleunigen, geht meines Erachtens an der Wirklichkeit der Erstellung vorbei. Das Zusammentragen der vorhandenen Systeme und Prozesse, deren Verbesserung (Digitalisierung) und Entwicklung in Richtung GoBD-Konformität, das sind die Zeitfresser bei der Erstellung der VFD. Hierfür braucht man richtig viel Zeit. Die Eingabe der Ergebnisse in eine Software und das „Ausdrucken“ der VFD ist der geringste Zeitaufwand.
Nach wie vor ist die bezuschusste Unternehmensberatung der Königsweg für die Erstellung einer VFD. Durch die 50 bis 80 Prozent Zuschuss – für Unternehmen in Schwierigkeiten sogar 90 Prozent – steht genügend bezahlte Arbeitszeit zur Verfügung, um eine qualitativ hochwertige Arbeit leisten zu können.
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Zeit erkaufen für die Verfahrensdokumentation
Lieber keine Verfahrensdokumentation (VFD), als eine hastig zusammenkopierte. Denn diese dokumentiert Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine gute VFD braucht Zeit, sagt StB Frank Hahn. Und zum Auftakt seiner Serie über die VFD erklärt er, wie man sich diese Zeit kaufen kann.
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