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fintegra schließt die Steuerlücke bei Transaktionen in Fremdwährungen (Werbung)

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Anleger müssen Transaktionen in Fremdwährungen selbstständig steuerlich deklarieren. Denn anders als bei anderen Kapitaleinkünften liefern Banken dabei die steuerlichen Daten und Informationen nicht mit. Die Nürnberger Kanzlei fintegra will diese Steuerlücke schließen. Dr. Rolf Müller stellt das automatisierte Fremdwährungsreporting vor.[/vc_column_text][vc_column_text]Was ist das fintegra Fremdwährungsreporting?

Ein vollautomatischer Service zur Berechnung ertragsteuerlicher Tatbestände auf Fremdwährungskonten.

Für wen ist Fremdwährungsreporting relevant?

Für Anleger, die Konten in Fremdwährungen führen und für deren Dienstleister, die das Vermögen verwalten oder die Anleger steuerlich beraten. Die Gewinne oder Verluste aus diesen Geschäften sind ertragsteuerlich relevant und werden bei der Steuererklärung in der Anlage SO abgefragt.[/vc_column_text][vc_separator color=“custom“ accent_color=“#437486″][vc_column_text]

Kostenfreie Web-Seminare:

  1. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (22. Oktober / 10 Uhr):
  2. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (27. Oktober / 18 Uhr):
  3. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (28. Oktober / 18 Uhr):

[/vc_column_text][vc_separator color=“custom“ accent_color=“#437486″][vc_column_text]Was gibt es dabei zu beachten?

Nicht alle Steuerberater wissen, dass es für Gewinne in Fremdwährungen einen eigenständigen Paragraphen im Einkommensteuergesetz mit eigener Ermittlungslogik gibt, den § 23 EStG. Paragraphen 23 Private Veräußerungsgeschäfte.

Und darauf setzt dann noch ein weiterer Irrtum auf: Nämlich dass die Bank wie bei anderen Kapitaleinkünften die benötigten Daten dazu liefert. Das ist nicht so. Fremdwährungen fallen nicht unter die Abgeltungsteuer.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“25791″ img_size=“full“][vc_column_text text_style=“subtitle“]Dr. Rolf Müller (RA, StB, WP), LinkedIn[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“2/3″][grve_quote]Wir haben uns zu einer Kanzlei mit eigenem Fintech-Zweig entwickelt.[/grve_quote][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Woher bekomme ich dann die Daten zu den Fremdwährungskonten?

Von uns. fintegra holt die Daten von der Bank und verarbeitet sie automatisch und liefert Ihnen das Fremdwährungsreporting, aus dem Sie dann nur noch eine Zahl für die Anlage SO übernehmen brauchen. Dabei garantieren wir als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dass die Daten hieb- und stichfest sind. Das ist einfach, schnell und sicher.

Selbstverständlich können Sie die Daten auch selbst aufbereiten. Das ist dann aber weder schnell noch bequem. Die Bank liefert Ihnen einen Jahreskontoauszug mit allen Transaktionen – sortiert nach Valutadatum. Der Steuerberater muss für die steuerliche Würdigung die Transaktionen jedoch erstmal nach Handelsdatum sortieren und dann nach dem Prinzip des first in, first out einzeln beurteilen.

Dabei gilt, dass nicht jeder Zufluss auf einem Fremdwährungskonto eine Anschaffung und nicht jeder Abfluss eine Veräußerung im Sinne des § 23 EStG ist. Sie müssen dem Finanzamt beleghaft darlegen, ob und wie viel Gewinn innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist angefallen ist. Das ist aufwändige Hand- und Detektivarbeit.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Bank liefert Ihnen diese Beurteilung nicht und Kanzlei-Software gibt es auch nicht dafür. Glauben Sie mir, wir haben lange danach gesucht für unsere eigenen Mandanten und weil es nichts gab, uns dann schließlich selbst eine automatisierte Lösung dafür gebaut.

Es ist wichtig für die Kollegen zu wissen, dass Transaktionen auf Fremdwährungskonten ertragsteuerlich relevant werden können und fintegra eine automatisierte Lösung dafür hat.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_single_image image=“25805″ img_size=“full“ onclick=“link_image“][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Hinzu kommt: Erklärt ein Kollege diesen Sachverhalt bei einem Mandanten erstmals, ist auch mit einem gestiegenen Interesse des Finanzamts zu rechnen. Schnell geht es dann um Zeiträume von bis zu zehn Jahren, die nachträglich erklärt werden müssen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/3″][grve_slider ids=“25695,25696,25697,25698,25699,25700,25701,25702,25703,25704,25705,25706,25707,25708,25709,25710,25711,25712,25713″ image_link_mode=“popup“][vc_column_text text_style=“subtitle“]Kompletten Musterbericht als pdf herunterladen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Was kostet solch ein Fremdwährungsreporting?

Wir berechnen einen Festpreis von 350 Euro netto pro Fremdwährungskonto. Dafür erhalten Sie ein Reporting für einen einjährigen Zeitraum mit bis zu 50 Transaktionen. Damit sind die Belange vieler Anleger abgedeckt.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]

Sollten mehr Transaktionen angefallen sein, haben wir dafür auch eine Preisstaffel. Die Datenverarbeitung läuft zwar vollautomatisch, aber die Verprobung und Qualitätskontrolle erfolgt durch Fachpersonal – daher die Staffel. Und für die Ergebnisse stehen wir selbstverständlich gerade.

Wie funktioniert das Reporting?

Mit der Erlaubnis des Depotinhabers beziehen wir die Daten per Schnittstelle direkt von der Depotbank. Alle betroffenen Konten, Transaktionen und Geschäfte werden steuerlich sauber automatisch kategorisiert. Sollten Unklarheiten bestehen bleiben, werden diese dokumentiert, damit der Berater sie einfach nachverfolgen und klären kann. Aber das ist nur selten nötig.

Unser steuerliches Fremdwährungsreporting schließt automatisch die Beleglücke der gesetzlich vorgeschriebenen und damit für alle Banken verbindlichen steuerlichen Kundendokumente.

Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Ihnen, dem Anleger und dessen Steuerberater ab?

Da richten wir uns nach den Vorgaben des Steuerberaters, mit dem wir alle Details der Zusammenarbeit klären. fintegra bereitet Servicevertrag, Vertraulichkeitserklärung und die Freigabe der digitalen Depot-Daten bei der Bank unterschriftsfertig vor. Dann ziehen wir die Daten bei der Bank und liefern dem Berater das fertige Reporting.

Ob der Steuerberater seinem Mandanten das detaillierte Fremdwährungsreporting weiterreicht oder nur die Ergebnisse verwertet, überlassen wir den Kollegen. Wir sehen uns einfach als verlängerte Werkbank für ein Spezialthema und ersparen den Kollegen viel Einarbeitung und Risiko.

Wie kommt es, dass Sie als Kanzlei eigene Software entwickeln?

Als Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fassen wir unsere Mission mit den drei Worten „Vermögen. Digital. Organisieren.“ zusammen. Und obwohl die Digitalisierung in aller Munde ist, herrscht bei den steuerlichen Vermögensorganistationsthemen noch ein Mangel an Software und Lösungen vor. Gleichzeitig können Sie sich gerade als Kanzlei rein händische Arbeit kaum noch erlauben – Aufwand und Risiko werden dann einfach zu groß.

Unser Eigenbedarf war also entscheidend dafür, dass wir uns zu einer Kanzlei mitsamt eigenem Fintech-Zweig entwickelt haben. Unsere Spezialität ist die digitale Aggregation und Aufbereitung sowie die steuerliche Behandlung von Vermögen.

Als Berufsträger wissen wir, worauf es ankommt. Und wenn Sie dann noch eine eigene Software-Entwicklung in der Kanzlei haben, sind das Ergebnis kurze Wege und bedarfsgerechte Software.

Transaktionen in Fremdwährung sind ein interessantes Anlageinstrument und die Anleger sind interessante Mandanten. Damit wir diesen Mandanten rechtssicher beraten können, muss die Beleglücke bei Fremdwährungen geschlossen werden. Mit dem automatisierten Fremdwährungsreporting haben wir das erreicht. Und diesen Service bieten wir jetzt nicht mehr nur unseren Mandanten, sondern auch dem Berufsstand an.

[/vc_column_text][vc_empty_space][vc_separator color=“custom“ border_width=“5″ accent_color=“#437486″][vc_empty_space][grve_slogan title=“Broschüren herunterladen“ subtitle=“Nähere Informationen“ button_text=“Produktbroschüre pdf“ button_link=“url:https%3A%2F%2Ffintegra.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F08%2Ffintegra_Fremdwaehrungsreporting.pdf|title:Produktbrosch%C3%BCre“ button2_text=“Detailliertes Muster Fremdwährungsreporting pdf“ button2_link=“url:https%3A%2F%2Fwww.steuerkoepfe.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F08%2F200702_FWR_Musterbeispiel_fintegra.pdf|title:Musterbericht%20Fremdw%C3%A4hrungsreporting“]Informieren Sie sich genauer über Ablauf und Funktionen des Fremdwährungsreportings mit der Produktbroschüre und schauen Sie sich einen Musterbericht an. [/grve_slogan][vc_empty_space][vc_column_text]

Kostenfreie Web-Seminare:

  1. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (22. Oktober / 10 Uhr):
  2. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (27. Oktober / 18 Uhr):
  3. Einführung Fremdwährungsreporting bei Privatkonten (28. Oktober / 18 Uhr):

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Innere Laufer Gasse 24 90403 Nürnberg

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