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Social Networks: Facebook ist (Scheidungs-)Anwalts Liebling war jüngst ein Artikel in Spiegel-Online überschrieben. Dessen Tenor: Das Internet ist eine Fundgrube für Informationen über Personen, die ein anderes Bild von diesen geben, als sie sich selbst sehen. Diese Informationen lassen sich insbesondere bei Rechtsstreitigkeiten nutzen. Diese Feststellungen gelten nicht nur für privat, sondern auch für geschäftlich genutzte soziale Netzwerke. Ja auch für den Grenzfall eines sozialen Netzwerkes, die Unternehmenshomepage in ihrer kommunikativen Funktion zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden. Gratuliere zum neuen Titel. Wer die mehrmonatige Prozedur durchlaufen hat und stolz den Titel auf dem Briefpapier platziert – natürlich im vorgeschriebenen Abstand zum Steuerberater, damit es keinen Ärger gibt – stellt meistens schnell fest, dass das nicht automatisch zur erhofften Nachfrage nach der neuen Beratungsleistung führt. So wie Sie Zeit und Geld investiert haben, um sich die Inhalte für den Titel zu erwerben, braucht es auch eine eigene Planung, um diesen erfolgreich zu vermarkten. Insbesondere wenn Sie sich damit auch Mandantenpotential erschließen wollen, lohnt es sich, eine Kampagne zu initiieren, die das Thema in den Mittelpunkt stellt und damit konkret eine Zielgruppe anspricht.

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Dieser Artikel erschien erstmalig am 18.08.2010 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.