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Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformanforderungen gegenüber Finanzgericht

Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformanforderungen gegenüber Finanzgericht Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.6.2010 – VIII R 38/08 –

Auf der letzten CeBIT wurde sie von einem Anbieter angekündigt: eine auf cloud computing basierende Kanzleisoftware. Was haben wir da zu erwarten? Eine echte Innovation oder nur alter Wein in neuen Schläuchen? „Viele Deutsche leben nach dem Motto: Ein gutes Passwort hält ein Leben lang“, so kommentiert Prof. Dieter Kempf vom Präsidium des Hightech- Verbands BITKOM eine aktuelle Umfrage. 41 Prozent der Bundesbürger verändern aus eigener Initiative niemals ihre Zugangscodes für Online- Konten, E-Mail-Postfächer, Auktionsplattformen, PC oder Handy. Nur jeder Sechste (17 Prozent) verhält sich richtig und ändert seine wichtigsten Geheimzahlen und Passwörter wenigstens einmal im Quartal. Das ergab eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des BITKOM.

Unternehmerische Erfolge sind immer nur Wirkungen investiver Leistungen der Vergangenheit. Deshalb beschäftigen sich erfolgreiche Unternehmen hauptsächlich mit den folgenden Erfolgsfaktoren: Eingescannte Unterschrift erfüllt Schriftformanforderungen


Dieser Artikel erschien erstmalig am 25.10.2010 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.