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Gemeinsamer Internetauftritt von Steuerberatern und Gewerbetreibenden zulässig

Gemeinsamer Internetauftritt von Steuerberatern und Gewerbetreibenden zulässig Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom 07.04.2010 – StO 1/10 –

Suchen Sie nach Lösungen, um die Beziehung zu Ihren Mandanten noch erfolgreicher zu gestalten, häufiger weiterempfohlen zu werden, Zusatzleistungen besser zu vermarkten oder neue Mandantenpotenziale zu erschließen? In diesem Praxisratgeber finden Sie alles, was Sie dazu brauchen! Angela Hamatschek zeigt Ihnen die Erfolgshebel auf, an denen Sie als Steuerberater ansetzen können – in fünf Handlungsfeldern, praxisnah und leicht umsetzbar. „Auf der letzten CeBIT wurde sie von einem Anbieter angekündigt: eine auf cloud computing basierende Kanzleisoftware. Was haben wir da zu erwarten? Eine echte Innovation oder nur alter Wein in neuen Schläuchen? Worum geht es beim cloud computing, beim „“Rechnen in der Wolke““? Cloud computing ist ein Ansatz, abstrahierte IT-Infrastrukturen wie Rechenkapazität, Datenspeicher oder Software dynamisch an den Bedarf angepasst über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Abstrahiert und dynamisch sind also die wesentlichen Merkmale dieser Art von IT-Anwendung. Im Unterschied zur herkömmlichen, physisch lokalisierbaren, statischen. Betrachten wir einmal den normalen Büro-PC, der unter vielen Schreibtischen steht. Der ist höchstens acht Stunden am Tag ausgelastet, sonst ist er ungenutzt. Das ist nicht sehr wirtschaftlich. Könnte diese überwiegend brachliegende IT-Ressource nicht anderweitig genutzt werden, beispielsweise von einem Amerikaner, der sich an den Schreibtisch setzt, wenn wir Feierabend machen? Warum nicht, wenn dies intelligent organisiert wird. Und damit sind wir beim cloud computing, der effizienten Nutzung von IT-Ressourcen. Intelligentes Ressourcenmanagement ist also die Hauptherausforderung beim cloud computing. Je nachdem, wo sich die zu administrierenden Ressourcen befinden, im Unternehmen oder außerhalb, unterscheidet man zwischen der private cloud und der public cloud. Lassen sich innerhalb der klassischen Steuerberaterkanzlei oder im Mandantenunternehmen durch clevere Verwaltung die IT-Kapazitäten wesentlich besser auslasten? Wohl kaum. Und wenn, muss man dazu nicht nur die Kanzleisoftware, sondern alle eingesetzten Programme betrachten. Außerhalb des Unternehmens, bei einem Dienstleister, der beispielsweise Kanzleisoftware als ASP-Lösung anbietet, ist das Konzept des cloud computing wesentlich interessanter. Der Dienstleister kann die Leistungen eins – virtuellen – Rechenzentrums anbieten, ohne über ein reales, physisches Rechenzentrum verfügen zu müssen. Dem externen Nutzer der Rechenzentrumsdienstleistung kann es gleichgültig sein, wie diese technisch realisiert ist. Wenn er davon überzeugt ist, dass der Dienstleister sein Angebot technisch-organisatorisch stemmen kann, die Anwendungen ständig verfügbar ist und Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet sind, dann genügt ihm das. „“Abstraktion vom Ort der Datenverarbeitung““ war der Titel meines Editorials vom Februar 2009. Daran hat sich auch durch cloud computing grundsätzlich nichts geändert. Wenn Ihnen jemand eine Cloud-Lösung für Kanzleisoftware verkaufen möchte, dann liegen die Vorteile dabei erst einmal auf seiner Seite, denn er kann seine Ressourcen damit optimieren. Vielleicht gibt er einen Teil seiner Kostenersparnis an Sie weiter. Dann haben auch Sie etwas davon. Ihr Gerhard Schmidt“

Ausrichtung der Kanzleileistungen auf die Bedürfnisse von Zielmandanten Internetauftritt von Steuerberatern und Gewerbetreibenden


Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.10.2010 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.