Zum Inhalt springen

Steuerberater als erfolgreiche Unternehmensberater von KMU Mandanten

Steuerberater als erfolgreiche Unternehmensberater von KMU Mandanten

Hans Volkmann Eine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt wird, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden. “ Ab dem nächsten Jahreswechsel wird sich jede Buchführung an einem neuen Standard orientieren müssen, der Taxonomie der E-Bilanz. War die Nutzung von Standards in der Buchführung bisher eine weitgehend freie Entscheidung, so ist sie jetzt Pflicht. Standardkontenrahmen beispielsweise konnte man verwenden oder ein eigenes Kontensystem. Ein Standardisierungsgremium, das verbindliche Festlegungen treffen konnte, gab es nicht. Standards hatten hier eher den Charakter von „“best practise““. Oder in der Darstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses konnte man sich XBRL (eXtensible Business Reporting Language) bedienen. Hinter XBRL steht zwar, im Gegensatz zu Standardkontenrahmen, ein etabliertes Standardisierungsgremium. Doch der Einsatz von XBRL ist freiwillig. So sind es eher größere Unternehmen, die damit arbeiten. Mit dieser Art von Entscheidungsspielräumen ist es bei der E-Bilanz vorbei. Die Finanzverwaltung gibt einen Standard vor, und alle Unternehmen müssen sich danach richten. Dies ist ein gravierender Einschnitt, dessen Tragweite vielen noch nicht bewusst ist. „“Mein Kanzleisoftwarehersteller wird das schon richten!““ mag sich mancher denken. Wird wohl auch so kommen, denn wer Software für Steuerberater macht, ist es gewohnt, kurzfristig Änderungen im Steuerrecht nachzuprogrammieren. Doch was ist mit der Buchführung von selbstbuchenden Mandanten? Ist deren Struktur kompatibel mit der Struktur der E-Bilanz? Falls nicht: den Aufwand, das hinterher irgendwie hinzubiegen, male ich mir jetzt lieber nicht aus. Es ist mühsam, sich den aktuellen Entwurf der Taxonomie der E-Bilanz zu erschließen. Das muss man sich nicht unbedingt antun, das kann man ruhig den Experten überlassen. Doch mit deren Erkenntnisse sollte man sich gründlich auseinandersetzen. Der Ansatz von XBRL, der auch hinter der E-Bilanz steht, komplexe Gegenstände begrifflich zu strukturieren und in eine technische Darstellung abzubilden, lässt sich in vielen weiteren Bereichen anwenden. Doch noch nie wurde er so rigoros in der Wirtschaft durchgepaukt, wie jetzt durch die Finanzverwaltung mit der E-Bilanz. Ihr Gerhard Schmidt“

Steuerberater als erfolgreiche Unternehmensberater


Dieser Artikel erschien erstmalig am 19.11.2010 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.