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„Serie „“Steuersicher archivieren““ – Archivierung elektronischer Rechnungen“

„Serie „“Steuersicher archivieren““ – Archivierung elektronischer Rechnungen“ „Praxistipps aus dem Buch Steuersicher archivieren““ (Gabler Verlag)“““ Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatz-steuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: „Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen“. Das Ergebnis: Rund 4 Milliarden Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat. Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug? „Cloud Computing ist das Topthema der CeBIT 2011. Ein Anbieter von Softwarelösungen, der seinen Messestand nicht ganz groß mit dem Wort „“cloud““ schmückt, braucht eigentlich gar nicht erst nach Hannover zu fahren. Stellen wir uns einmal ans Fenster und blicken in den Himmel. Was zeigt er uns? Heute die weiße Schönwetterwolke, morgen die bedrohlich schwarze Gewitterwolke, im Sommer strahlendes wolkenloses Blau, im Winter depressiv stimmendes Einheitsgrau. So vielfältig und gegensätzlich wie die Wolkenerscheinungen, so groß die Bandbreite dessen, was unter Cloud Computing verstanden werden kann. Wikipedia beispielsweise kennt die Private Cloud (untergliedert in Exploratory Cloud, Departmental Cloud und Enterprise Cloud), die Public Cloud (untergliedert in Exclusive Cloud und Open Cloud), die Hybrid Cloud sowie die Community Cloud. Kleinster gemeinsamer Nenner aller Cloud-Ausprägungen ist, dass dabei abstrahierte IT-Infrastrukturen dynamisch an den Bedarf angepasst und über ein Netzwerk zur Verfügung gestellt werden. Abstraktion ist aus Anwendersicht immer dann ein Fortschritt, wenn sie bedeutet, sich nicht mehr um technische Einzelheiten und Fragen kümmern zu müssen. Und wenn sie keine neuen Risiken mit sich bringt. Die Risiken bei Cloud Computing können – je nach Variante – beträchtlich sein. Damit Sie sich ein Bild möglicher Risiken verschaffen und den Messeausstellern in Hannover die richtigen Fragen stellen können, geben wir Ihnen – neben unserem auch in diesem Jahr wieder für Sie zusammengestellten „“CeBIT-Führer für Steuerberater““ – die zehn Thesen zu Sicherheit und Datenschutz in Cloud Computing der Gesellschaft für Informatik (GI) für Ihren Messebesuch an die Hand. Dann können Sie bei jeder Wolke beurteilen, ob Sie weiter entspannt in der Sonne liegen dürfen, vorsichtshalber einen Regenschirm aufspannen oder schleunigst vor dem Donnerwetter flüchten sollten. Ihr Gerhard Schmidt“

Organisationsentwicklung beruht auf der Mitwirkung nicht nur der Führungskräfte, sondern aller von den Maßnahmen betroffenen Organisationsmitglieder, d.h. diese sind in fortlaufende Gespräche, Diskussionsrunden und Gruppenarbeiten einzubeziehen. Dahinter steht das Prinzip Betroffene zu Beteiligten zu machen (Becker und Langosch, Produktivität und Menschlichkeit – Organisationsentwicklung und ihre Anwendung in der Praxis. Stuttgart 1984, Seite 32). Diese Einbeziehung wird durch frühzeitige Verteilung von Verantwortung und Kompetenzen für Prozesse erreicht. Die so definierten (freiwilligen!) Prozessverantwortlichen agieren jetzt als Promotoren oder als Paten des jeweiligen Prozesses. Archivierung elektronischer Rechnungen


Dieser Artikel erschien erstmalig am 10.04.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.