Zum Inhalt springen

Steuervereinfachung?!

Steuervereinfachung?! Editorial des Email-Newsletters 07/08-2011 vom 19.08.2011

Das Internet wird zumeist als globales Kommunikationsmedium betrachtet. Die Potenziale des Online-Marketings, die sich für kleine und mittlere Unternehmen in der eigenen Region ergeben, werden dabei oft unterschätzt. Das Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr (NEG) stellt hier einen kostenlosen Leitfaden zum Download zur Verfügung, der die Möglichkeiten des regionalen Internet­-Marketing vorstellt. Seit vor über 25 Jahren die ersten elektronischen Archivsystem in Deutschland installiert wurden, war und ist eines der Haupteinsatzgebiete derartiger Systeme die ordnungsmäßige Aufbewahrung gescannter Papierdokumente. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur Scannerauswahl. Der Anwender darf von den am Markt verfügbaren Scannern diejenigen auswählen, die seinen fachlichen, funktionalen, technischen und natürlich betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllen – solange die geforderter Ordnungsmäßigkeit sichergestellt ist. Wie lässt sich die Ordnungsmäßigkeit erfüllen? Was ist bei der Vernichtung von Originalen zu beachten? Was, wenn ein Außenprüfer auf gescannte Dokumente zugreifen will?

Wichtige Projektansprechpartner sind bekannt, stehen für die Beantwortung von Fragen zu Verfügung. Steuervereinfachung?!


Dieser Artikel erschien erstmalig am 19.08.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.