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Der Steuervereinfachungstrojaner

Der Steuervereinfachungstrojaner Editorial des Email-Newsletters 09-2011 vom 30.09.2011

Hier geht es um elektronisch erzeugte oder empfangene Unterlagen, die in typischen PC-Anwendungen entstehen, wie zum Beispiel Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulations- dokumente. Relevant ist, ob diese Unterlagen der steuerlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, und nicht auf welcher Plattform (PC-System, Unix-Workstation etc.) und mit welcher Anwendung die Dateien erstellt wurden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat einen Frage-Antwort-Katalog zur E-Bilanz veröffentlicht. Der Katalog gliedert sich in die Abschnitte Allgemeines, Dateninhalt, Zeitpunkt der Übermittlung, Härtefallantrag, Datenschutz/Steuergeheimnis sowie Technik der Übermittlung.

„Die Implementierung oder auch Einführung der Projekterkenntnisse in den Arbeitsalltag muss permanent erfolgen. Das Eisen muss geschmiedet werden, solange es noch heiß ist, heißt es in ein bekanntes Sprichwort. Die Unzufriedenheit „“auf hohem Niveau““ bedingt durch „“deutsche Gründlichkeit““ … das könnten wir doch dann auch noch gleich mitmachen – verhindern jedoch oft die schnelle Einführung des Erreichten und damit Mitreisser-Effekte und internen Wettbewerb. Nachdem der Prozessverantwortliche zufrieden mit seinem Prozess ist, müssen deshalb die Ergebnisse „“scharf geschaltet““ werden. Hier ist die Beachtung des Pareto-Prinzips (auch unter der Bezeichnung 80:20-Regel bekannt) sinnvoll. Dieses Prinzip fasst eine einfache Erkenntnis zusammen: Mit 20% unserer Arbeit erzielen wir 80% unserer Erfolge. Die Botschaft lautet daher: „“zum Ende kommen!““. Ein erfolgreicher Projektleiter steht daher allen Projektbeteiligten regelmäßig „“sanft auf den Füßen““, um die Einhaltung von Kosten, Terminen und Ergebnissen einzufordern.“ Der Steuervereinfachungstrojaner


Dieser Artikel erschien erstmalig am 29.09.2011 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.