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CeBIT-Führer für Steuerberater 2006

CeBIT-Führer für Steuerberater 2006

Ein elektronisches Archivsystem zur Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten wird von den Finanzbehörden zwar nicht gefordert, doch es bietet sich in vielen Fällen an. Verschiedenen Varianten der Umsetzung sind möglich. „Da der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zugestimmt hat, ist eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich, obwohl im Gesetz eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung zum 1. Juli 2011 vorgesehen war. Das betont das BMF im Vorwort seines Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung““. Es gilt nach wie vor die bisherige Gesetzgebung, nach der die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts bei elektronischen Rechnungen durch eine qualifizierte elektronische Signatur oder durch das EDI-Verfahren gewährleistet werden müssen.“““

CeBIT-Führer für Steuerberater 2006


Dieser Artikel erschien erstmalig am 17.02.2006 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.