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Erst 27 % der Unter­nehmen nutzen den Vor­teil elek­tro­nischer Rech­nungen

Erst 27 % der Unter­nehmen nutzen den Vor­teil elek­tro­nischer Rech­nungen Presseinformation des Statistischen Bundesamtes vom 05.06.2012

Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern führt aus: In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen. Gleichwohl darf der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg die Möglichkeit der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs nicht beeinträchtigen. Dies ist möglich, wenn an die Rechnung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Ratgeber aus dem Haufe Verlag enthält nicht nur eine praxisorientierte Kommentierung aller Neuregelungen, sondern gibt auch Empfehlungen dazu, welche Prozessveränderungen und Softwareanpassungen notwendig werden. Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick über das, was Sie bei der Einführung der E-Bilanz beachten müssen: Der E-Bilanz-Check gibt Ihnen Sicherheit. Nutzen Sie den Rat von Experten für eine rechtssichere Umsetzung, die die Anforderungen der Finanzverwaltungen erfüllt.

Umsatz (Vergleich Soll/ Ist) Nutzung elek­tro­nischer Rech­nungen


Dieser Artikel erschien erstmalig am 22.06.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.