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Diskussionsfreudiger Berufsstand

Diskussionsfreudiger Berufsstand Editorial des Email-Newsletters 07/8-2012 vom 31.08.2012

Jedes Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit den Anforderungen der E-Bilanz auseinanderzusetzen, um rechtzeitig eine Umstellung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens anzustoßen. Ein zu langes Zögern, vor allem über den Bilanzstichtag 31.12.2012 hinaus, kann sich im Nachhinein, insbesondere bei Massesachverhalten als nachteilig erweisen, da viele Buchungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung anzupassen wären. Was zu tun ist, um für die E-Bilanz gerüstet zu sein, zeigt das Buch aus dem Beck Juristischer Verlag auf. Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern führt aus: In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen. Gleichwohl darf gemäß den GoBS der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg die Möglichkeit der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen. Diesem Erfordernis kann dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Rechnung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.

Info aus Benchmarking 2008: Elektronische Rechnungen


Dieser Artikel erschien erstmalig am 30.08.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.