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GDPdU geändert – Abschnitt über elektronische Abrechnungen gestrichen

GDPdU geändert – Abschnitt über elektronische Abrechnungen gestrichen BMF-Schreiben vom 14. September 2012 – IIV A 4 – S 0316/12/10001

Nach Ablauf der Projektphase und sowohl umfangreichen als auch erfolgreichen Konsultationen zwischen der Bundesregierung und den Nutzern der E-Bilanz kann jetzt auch im Bereich der Bilanzen das digitale Zeitalter beginnen, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Die gefundene Regelung ist Ergebnis eines zusammen mit den Kammern, Verbänden und Unternehmen nach einer Pilotphase erarbeiteten Kompromisses, der den Belangen aller Beteiligten angemessen Rechnung trägt „Mit fünf neuen Titeln ist die Ratgeberreihe 10 Praxistipps – Aus der Praxis für die Praxis““ komplett. Die Praxistipps des BMWi-Verbundsprojektes „“Sichere E-Geschäftsprozesse in KMU und Handwerk““ vermitteln kleinen und mittleren Unternehmen sowie dem Handwerk Tipps, wie die eigene IT sicher gestaltet und genutzt werden kann. Die fünf kostenfreien Ratgeber „“Sicheres Online-Banking““, „“E-Mails sicher versenden““, „“IT-Risiken erkennen und vermeiden““, „“Netzwerke sicher administrieren““ und „“IT-Sicherheitskonzepte erstellen““ greifen Erfahrungen aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben auf, die bereits erfolgreich und gezielt Maßnahmen im Bereich der IT-Sicherheit umgesetzt haben.“““

Stunden/ Jahr gearbeitet (63,3%)! GDPdU geändert


Dieser Artikel erschien erstmalig am 14.09.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.