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E rationell und richtig umstellen

E-Bilanz – rationell und richtig umstellen Tipps zur planvollen Umstellung mit Lösungen der wichtigsten Softwareanbieter

Die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, werden im Interesse des Bürokratieabbaus verkürzt: In einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Dadurch verringert sich der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen. Dies hat das Bundeskabinett im Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen. „Zahlreiche Arbeitsprozesse im Geschäftsbetrieb laufen digital ab. Um bei Beeinträchtigungen zügig wieder arbeitsfähig zu sein, sollten Unternehmen daher die wichtigsten Daten kontinuierlich sichern und auf ihre Verwendbarkeit prüfen. Andernfalls drohen neben Imageverlust und kostenträchtigen Arbeitsausfällen womöglich Probleme bei einer Betriebsprüfung. Der Verein Deutschland sicher im Netz (DsiN)““ hat gemeinsam mit der DATEV eG Tipps zur Datensicherung für Unternehmer erstellt.“““

E-Bilanz – rationell und richtig umstellen


Dieser Artikel erschien erstmalig am 30.09.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.