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Alternative ELösung

Alternative E-Bilanz-Lösung

Peter Rösch „E-Bilanz – Übergangsfrist endet: Sind Sie vorbereitet? fragt die Bundessteuerberaterkammer in einer Pressemitteilung. Um fortzufahren: „“Die Bundessteuerberaterkammer empfiehlt den betroffenen Unternehmen, sich dazu rechtzeitig an ihren Steuerberater zu wenden.““ Ist das nicht lobenswert, wie fürsorglich sich der oberste Hüter des Berufsstandes um dessen Mandantschaft kümmert? Ich muss gestehen, dass ich beim Lesen der Überschrift irrtümlich davon ausging, dass die Steuerberater von ihrer Standesorganisation ein letztes Mal wachgerüttelt werden sollen, sich endlich mit der E-Bilanz für alle ihre Mandanten auseinanderzusetzen. Naiv dachte ich, dass es eine Bringschuld des Steuerberaters sei, seine Mandanten zu informieren.“ Gehören Sie (oder Ihre Mandanten) zu dem Viertel deutscher Unternehmen, das bereits elektronische Rechnungen verschickt oder zur großen Mehrheit, die noch dem Papier verbunden ist? Mit dem soeben erschienenen BMF-Schreiben zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung sollten die rechtlichen Akzeptanzhindernisse bei Ihren Rechnungsempfängern nun endgültig ausgeräumt sein. Vorbei mit der bisher verbreiteten Skepsis gegenüber dem gesetzlich geforderten innerbetrieblichen Kontrollverfahren zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung. Nicht die Art des Kontrollverfahrens und seine Durchführung ist für den Vorsteuerabzug relevant, sondern das Ergebnis: beschreibt eine Rechnung exakt einen stattgefundenen Umsatz, berechtigt sie zum Vorsteuerabzug. Was der Empfänger einer elektronischen Rechnung im Unterschied zur Papierrechnung tun muss, ist diese elektronische aufzubewahren. Zur Rechnungsprüfung kann die elektronische Rechnung getrost ausgedruckt und wie eine Papierrechnung behandelt werden. Und der Empfänger muss elektronischen Rechnungen zustimmen. Doch dazu genügt bereits die stillschweigende Billigung. Los geht’s also mit dem Versand elektronsicher Rechnungen, jetzt wo alles so klar und einfach ist! Ihr Gerhard Schmidt

Arbeitszeit Chef: Stunden aus der Leistungserfassung (Für die ganz harten: Gesamtdeckungsbeitrag (Vollkostenbetrachtung) / Stunden Chef) Alternative E-Bilanz-Lösung


Dieser Artikel erschien erstmalig am 12.11.2012 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.