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Shareconomy Editorial des Email-Newsletters 01/02-2013 vom 28.02.2013

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 14.09.2012 eine Änderung der GDPdU dahingehend veranlasst, dass der Abschnitt zur elektronischen Rechnung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde. Im Ergebnis werden damit die bereits seit 01. Juli 2011 geltenden Erleichterungen beim Versand elektronischer Rechnungen auch in den GDPdU nachvollzogen und klargestellt, dass bei Verwendung von qualifiziert elektronischen Signaturen es künftig keiner zwingenden Verifizierung mehr bedarf. „5. Regionalmarketing im Internet“““

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Dieser Artikel erschien erstmalig am 28.02.2013 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.