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Unternehmen Steuerkanzlei

Unternehmen Steuerkanzlei Die erfolgreiche Kanzleiführung Cornelia Kisslinger-Popp (Hrsg.) Der Datenhunger von Geheimdiensten, namentliche des amerikanischen NSA, war eines der großen Themen des Jahres 2013. Betroffen sind wir als Internetnutzer davon alle irgendwie. Und damit gefordert, uns über unsere künftige Nutzung elektronischer Medien und Kommunikationskanäle Gedanken zu machen. Insbesondere als Anwender, die wie ein Steuerberater vertrauliche Daten von Dritten verwalten. Was können wir tun? Im Zusammenhang mit der von der DATEV zusammen mit der Universität Kassel geplanten Studie zum ersetzenden Scannen erschienen in verschiedenen Online-Medien Meldungen, die geeignet sind, eine starke Verunsicherung bezüglich der Beweiskraft gescannter Belege zu erzeugen. Der Kompetenzbereich ECM des BITKOM stellt demgegenüber fest, dass im Bereich der steuerrelevanten Unterlagen das Ersetzen der Papieroriginale durch gescannte elektronische Dokumente mit wenigen im Gesetz ausdrücklich genannten Ausnahmen vom Gesetzgeber gestattet, von der Finanzverwaltung anerkannt und in der Praxis weit verbreitet ist. Die dabei einzuhaltenden Regeln sind klar definiert. Unsicherheiten bezüglich des Beweiswerts solcher Dokumente gibt es im Finanzverwaltungsverfahren nicht und hat es auch in der Vergangenheit nicht gegeben. Der Kompetenzbereich ECM des BITKOM stellt in einem Papier die aktuelle Rechtslage sowie die gelebte Praxis dar.

„Zusammenfassend geht es darum, alle Potenziale auszuschöpfen und immer wieder darüber nachzudenken, wie Sie Mandanten so begeistern können, dass sie über Sie reden. Und die Mandanten zu animieren, es auch tatsächlich zu tun. „““ Unternehmen Steuerkanzlei


Dieser Artikel erschien erstmalig am 26.05.2014 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.