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„Bericht zu dem BMF-Projekt „“Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken“““

„Bericht zu dem BMF-Projekt „“Elektronische Archivierung von Unternehmensdokumenten stärken“““

Aus den unterschiedlichsten Gründen lassen sich Steuerberater immer wieder von den Mandanten vertrösten, wenn sie diese zur Zahlung des Honorars aufgefordert haben. Nicht zuletzt aus Angst, der Mandant könnte kündigen, unterlässt der Steuerberater ein konsequentes Beitreiben der Außenstände. Hinzu kommt, dass man die (Dauer-)Mandate über längere Zeit betreut hat, sich mittlerweile duzt und deshalb glaubt, dem Mandanten gegenüber besonders rücksichtsvoll sein zu müssen. Ein fataler Irrtum, der einem nicht gedankt wird, sondern zum (weiteren) Verfall der Zahlungsmoral führt „Die Digitalisierung des Steuerrechts ist ein stetiger, manchmal etwas holpriger Prozess. Der Abschied vom Papier beispielsweise. Steuerlich relevante Dokumente auf Papier werden zunehmend eingescannt und können vernichtet werden (siehe Ergebnisse der Studie „“Ersetzendes Scannen““), oder die Dokumente werden gleich elektronische erstellt und verschickt (z.B. als PDF) oder noch besser als strukturierte, automatisiert auswertbare Daten (etwa Rechnungen im neuen ZUGFeRD-Format). Auf Seiten der Finanzverwaltung waren die GDPdU ein erster großer Schritt, die E-Bilanz folgte. Die Steueridentifikationsnummer ist eine Voraussetzung für die Vorausgefüllte Steuererklärung, die wiederum eine Vollmachtsdatenbank nach sich zieht (siehe Beitrag von Günter Hässel unter den Markt-Meldungen). Mithilfe eines IT-gestützten steuerlichen Risikomanagements sollen die Personalressourcen des Fiskus gezielter dort eingesetzt werden, wo es mehr zu holen gibt. Werfen wir einen Blick in den Koalitionsvertrag für die nächsten Jahre, dann lesen wir dort: „“Wir werden den Ausbau der steuerlichen IT gemeinsam mit den Ländern vorantreiben.““ Und: „“Wir werden das Angebot an die Bürger für eine elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung ausbauen und auf eine verpflichtende Übersendung von Papierbelegen mit der Steuererklärung weitgehend verzichten.““ Den Prozess der Digitalisierung des Steuerrechts werden wir auch im neuen Jahr beobachten und Sie dabei begleiten. Ein erfolgreiches Jahr 2014 wünscht Ihnen Ihr Gerhard Schmidt“

Wer ASP-Angebote für Steuerberater macht, werden Sie demnächst im Branchenführer des Forums erfahren. „BMF-Projekt „“Elektronische Archivierung“““


Dieser Artikel erschien erstmalig am 26.08.2014 auf der Internetseite von Gerhard Schmidt (IT-Forum steuerberater-mittelstand.de) und wird hier archiviert.