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Mehr Zeit für die Grundsteuerreform – so geht’s  (Gastbeitrag agenda Software)

Steuerkanzleien haben auch 2022 wieder jede Menge zu tun. Neben der aktuell zu bewältigenden Überbrückungshilfe IV kommen in diesem Jahr To-dos in Sachen Grundsteuerreform hinzu. Vom 01. Juli bis zum 31. Oktober müssen Grundbesitzer bzw. deren Steuerberater die sogenannte Feststellungserklärung zur Grundsteuer beim Finanzamt einreichen. Das ist mit über 36 Millionen Immobilien in Deutschland ein recht sportliches Unterfangen. Doch mit der richtigen Vorbereitung ist es leichter als man auf den ersten Blick vermutet.

Von Christoph Buluschek, Leiter Account-Management & Produktmarketing bei Agenda Software

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bemessungsgrundlage für die derzeit gültige Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt. Künftig soll sie sich stärker an den tatsächlichen Immobilienwerten orientieren. Damit die Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer auf Basis der neuen Gesetzesgrundlage erheben können, müssen schon jetzt alle Immobilien neu bewertet werden. Dabei gilt es nicht nur den knappen Zeitrahmen zu beachten, sondern auch die verschiedenen Berechnungsmodelle der einzelnen Bundesländer. Doch Steuerberater können jetzt schon einiges tun, um dem so entstehenden, hohen Arbeitspensum vorzubeugen:

Einen Überblick verschaffen und Mandanten frühzeitig informieren

Kanzleien sollten zunächst herausfinden, wer von ihren Mandanten zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet ist. Ein erster Anhaltspunkt kann neben der Anlage V der Einkommensteuer auch das Anlagevermögen von betrieblichen Mandanten sein. Von privat genutzten Immobilien fehlen hingegen häufig Daten. Deshalb: Wer sicher gehen will, sollte jeden Mandanten einzelnen anschreiben und um Rückmeldung bis zu einer bestimmten Frist bitten. 

Rückfragen vorbeugen und passende Checklisten anbieten

Von der Reform betroffene Mandanten, haben jetzt mit Sicherheit viele Fragen. Damit die Grundstücksdaten trotzdem rechtzeitig in der Kanzlei ankommen, ist es ratsam den Mandanten mit ausfüllbaren Checklisten einen ersten Überblick zu verschaffen. Dort können Mandanten alle wichtigen Infos direkt eintragen und beantworten Fragen wie: „Welche Informationen muss welcher Besitzer übermitteln?“ und „Wo finde ich die Daten?“, ohne Umweg über die Kanzleien. Wenn sich die Checklisten außerdem in die Software einlesen lassen, sparen sich Kanzleien am Ende zusätzlich jede Menge Tipparbeit.

Auf Nummer sicher gehen und wichtige Dokumente digital archivieren

Am besten ist es, im Rahmen der Checklisten auch gleich die Unterlagen anzufordern, von denen die Kanzlei Kopien benötigt. So können sie Daten selbstständig verifizieren und gegebenenfalls fehlende Informationen ohne Nachfrage nachlesen. Werden diese Dokumente gleich digital gespeichert, erleichtert das zudem die Ablage in der Akte.

Die Zeit vor der Übermittlung nutzen und Grundstücksdaten schon heute erfassen

Besonders wichtig ist es jedoch, die Zeit bis Juli gut zu nutzen. Denn wer sich bereits vorher ans Werk macht, riskiert am Ende keinen Datenstau. Deshalb der Tipp: Sobald Kanzleien wissen, dass ihr jeweiliger Mandant von der Reform betroffen ist, sollten sie ihm den entsprechenden Grundsteuer-Vorerfassungsbogen zukommen lassen. Diesen finden Kanzleien für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohneigentum und unbebaute Grundstücke beispielsweise unter agenda-steuerberater.de/grst-mandanten.

Liegen alle Daten zu den Grundstücken vor und sind diese in der entsprechenden Kanzlei-Software hinterlegt, kann die Feststellungserklärung ganz einfach per Mausklick direkt ans Finanzamt übermittelt werden. 

Fazit:

Die Bewältigung der Grundsteuerreform in den Steuerkanzleien ist eine Mammutaufgabe. Wer sich jedoch rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt und seine Mandanten schon jetzt darauf vorbereitet, kann den Chancen, die sich daraus ergeben, positiv entgegensehen. Denn neben einem attraktiven Zusatzgeschäft birgt das Thema auch die Möglichkeit, neue Mandanten zu gewinnen.