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IT-Forum-Steuerberater-Mittelstand

Archiv der Artikel von Gerhard Schmidts Internetseite steuerberater-mittelstand.de

Datensicherheit bei USB-Sticks konsequent vernachlässigt

„Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen der IT-Security-Messe „“it-sa““ eine Studie zur IT-Sicherheit in kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Das Bewusstsein für Themen der IT-Sicherheit ist demnach bei den Verantwortlichen in deutschen KMU vorhanden. Auch in technischer Hinsicht sind viele Unternehmen gegen die Gefahren und Angriffe auf ihre IT gerüstet. Die Ergebnisse der Studie zeigen jedoch einen Nachholbedarf insbesondere im geordneten Management des IT-Sicherheitsprozesses und hinsichtlich präventiver IT-Sicherheitsmaßnahmen.“

Eine neue Farbe am Markt für Kanzleisoftware

Auch 2011/2012 erhalten mittelständische Unternehmen im Rahmen des Mittelstandsprogramms die Chance auf kostenfreie IT-Produkte und Dienstleistungen. Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Förderpreise sind ab 1. November möglich. Das Ziel des Mittelstandsprogramms ist, durch die Einführung von Innovationen die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen nachhaltig zu verbessern.

CeBIT-Führer für Steuerberater 2006

Ein elektronisches Archivsystem zur Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten wird von den Finanzbehörden zwar nicht gefordert, doch es bietet sich in vielen Fällen an. Verschiedenen Varianten der Umsetzung sind möglich.

CeBIT-Rückblick 2006

Das BMF hat am 28.9.2011 das endgültige Anwendungsschreiben zur E-Bilanz veröffentlicht. Es bleibt bei der Nichtbeanstandungsregelung für 2012. Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2011 beginnt, wird es von der Finanzverwaltung aber nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Eine Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung können in diesen Fällen in Papierform abgegeben werden.

CeBIT-Führer für Steuerberater 2007

„Ein Ausfall der IT-Systeme wird für Unternehmen schnell zur Überlebensfrage. Bestellungen und Aufträge können nicht abgewickelt, die Produktion nur bedingt fortgeführt werden. Wer nicht rechtzeitig vorgesorgt hat, kann erhebliche Probleme bekommen. Hilfreich sind vorbeugende Sicherheitskonzepte und ein Notfallmanagement. Der neue Ratgeber „“10 Praxistipps – Was tun bei Systemausfall?““ gibt kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben praxisnahe Tipps, um sich vor dem Ausfall der IT-Systeme zu schützen und im Falle eines Falles einen schnellen Wiederanlauf zu garantieren.“

CeBIT-Führer für Steuerberater 2009

Grünes Licht für elektronische Rechnungen ohne Signatur haben beide Kammern des Parlaments in den letzten Tagen gegeben. Insbesondere die KMU können sich nun endlich freuen, denn für sie ist mit der Signatur die in der Vergangenheit größte Hürde beim elektronischen Rechnungsaustausch gefallen. Vor lauter Freude sollte man aber die ganz am Rande auch ins Steuervereinfachungsgesetz eingefügte Regelung nicht überlesen, denn sie müsste jedes Unternehmen zum Handeln bewegen: der unmittelbare Datenzugriff bei der Umsatzsteuernachschau.

„Serie „“Steuersicher archivieren““ – Outsourcing von archivrelevanter Infrastruktur oder Prozessen“

Das komplizierte deutsche Steuerrecht fügt der deutschen Volkswirtschaft und dem Wohlstand seiner Bürger einen gigantischen Schaden zu. Der unmittelbare und durch Ineffizienzen verursachte mittelbare Schaden beträgt jährlich zig Milliarden Euro. Konstatiert Steuerberater Frank Rösner. Mit einem stark vereinfachten Steuerrecht würden sich viele Probleme in Deutschland nicht oder nur in geringem Umfang stellen. Und so initiierte Rösner die Internetseite steuervereinfachung.net. Dort sollen Steuervereinfachungs- vorschläge diskutiert und nach Möglichkeiten gesucht werden, wie diese durchgesetzt werden können.

Steuerberater – mal fesselnd, mal amüsant

„E-Business-Standards sind die gemeinsame Sprache beim Datenaustausch zwischen Unternehmen und in der Verwaltung. Sie ermöglichen die elektronische Vernetzung und den automatischen Austausch von Daten im und zwischen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Verwaltungen. Der konsequente digitale Datenaustausch ermöglicht es, erhebliche Effizienzreserven in Unternehmen zu heben. Das Problem: Bisher nutzen dies nur wenige Unternehmen. Um KMU, Handwerk und Verwaltungen auf die Möglichkeiten bei der Nutzung von E-Business-Standards aufmerksam zu machen und gleichzeitig auch Hilfsmittel zur Umsetzung anzubieten, startete das BMWi am 14.06.2011 die Förderinitiative „“e-Standards““.“

Helden: Mysterien und Phänomene im Alltag eines Steuerberaters

„Da der Bundesrat am 8. Juli 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zugestimmt hat, ist eine rechtssichere Anwendung der vorgesehenen Neuregelung der elektronischen Rechnungsstellung (z.B. Versendung einer Rechnung per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur) erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich, obwohl im Gesetz eine rückwirkende Anwendung der Vereinfachung zum 1. Juli 2011 vorgesehen war. Das betont das BMF im Vorwort seines „“Frage-Antwort-Katalog zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung““.“

Bilanz einer Lüge

Mit BMF-Schreiben vom 29.06.2011 wurde die Digitale LohnSchnittstelle (DLS) als Empfehlung der Finanzverwaltung veröffentlicht. Die DLS ist eine Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer. Ziel ist ein reibungsloser Prüfungsablauf zur Entlastung von Wirtschaft und Finanzverwaltung.